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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Aximpro Deutschland GmbH (Aximpro)

 

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Aximpro

Der Vertrag mit Aximpro erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese an. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit und werden ausdrücklich zurückgewiesen.

2. Vertragsabschluss, Zustandekommen des Vertrages

Die Beauftragung durch den Auftraggeber kann mündlich oder in Textform erfolgen. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahme durch Aximpro zustande.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Der Vertragsgegenstand wird durch die schriftliche Bestätigung der Beauftragung durch Aximpro festgelegt. Aximpro erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Software-Beratung und Unternehmensberatung. Aximpro ist in keinem Fall für ein konkretes Beratungsergebnis verantwortlich. Verbindliche Terminvereinbarungen erfolgen ausschließlich schriftlich.

3.2 Die Einhaltung der Verpflichtungen von Aximpro setzt stets die rechtzeitige und ordnungsgemäße und vollständige Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung voraus.

4. Vergütung

Grundlage der Beauftragung sind die vereinbarten und von Aximpro bestätigten Preise. Ist die Leistung seitens Aximpro mehr als 4 Monate nach der Auftragserteilung zu erbringen und tritt auf Seiten von Aximpro eine wesentliche Änderung der preisbildenden Faktoren – Lizenz- und Personalkosten - ein, so ist Aximpro berechtigt, entsprechend der Erhöhung dieser Faktoren eine Preisanpassung vorzunehmen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Aximpro ist berechtigt, erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen. Die jeweiligen Rechnungsbeträge sind jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

5.2 Aximpro ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Auftraggeber wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss mitgeteilt.

6. Verzugsschaden, Gegenansprüche des Auftraggebers

6.1 Bei Zahlungsverzug ist Aximpro berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu fordern. Kann ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden, so ist Aximpro berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass Aximpro ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden niedriger ist.

6.2 Aximpro ist nicht zur Annahme von Schecks und Wechseln verpflichtet. Akzeptierte Schecks und Wechsel gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Aximpro anerkannt sind.

7. Haftung

7.1 Aximpro haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Aximpro nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.2 Aximpro schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob ein Verschulden vorliegt, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann.

7.3 Die Haftung von Aximpro ist im Falle leichter Fahrlässigkeit betragsmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal jedoch auf den Vertragswert.

7.4 Für den Verlust von Daten haftet Aximpro insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen.

7.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Aximpro.

7.6 Die vertraglichen Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr.

8. Datenschutz, Vertraulichkeit

8.1 Aximpro wird die vom Auftraggeber überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den geltenden gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen.

8.2 Personenbezogene Daten werden unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur im Rahmen des Vertragsgegenstands verarbeitet und genutzt. Aximpro und der Auftraggeber werden diese Daten gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei an Dritte weitergeben.

8.3 Der Auftraggeber erklärt sich mit der Beauftragung damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Vertragszweckes gespeichert werden.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte von München. Aximpro ist jedoch berechtigt, auch am Geschäftssitz des Auftraggebers zu klagen.

9.2 Erfüllungsort für Leistungserbringung durch Aximpro und die Zahlung des Auftraggebers ist der Geschäftssitz von Aximpro.

9.3 Spätere Ergänzungen und Änderungen des Beratungsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

9.4 Die Rechtsbeziehung zwischen Aximpro und dem Auftraggeber unterliegt ausschließlich deutschem Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat oder die Leistungserbringung ganz oder teilweise im Ausland erfolgt. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird abbedungen.

 

Aximpro Deutschland GmbH
Münchner Straße 7
85354 Freising
Telefon: +49 8161 2499 100